Was ist der Kreistag und welche Aufgaben hat er?
Der Kreistag ist in Deutschland die kommunale Vertretungskörperschaft innerhalb der Kreis- bzw. Landkreisverwaltungen. Er setzt sich aus den gewählten Kreisräten bzw. Kreistagsmitgliedern und (in einigen Bundesländern) dem direkt von der Bevölkerung gewählten Landrat als Vorsitzenden zusammen. Er wird in den meisten Bundesländern alle fünf Jahre (Ausnahme: in Bayern alle sechs Jahre) vom Volk gewählt.
Nach allen Kommunalverfassungen in Deutschland ist der Kreistag stets das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen (Richtlinienkompetenz). Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus.