Welche Aufgaben haben Ausschüsse?
Es liegt in der Hand des Gemeinderats, zu seiner Entlastung einzelner Angelegenheiten beschließenden oder zumindest vorberatenden Ausschüssen zu übertragen. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden grundsätzlich endgültig an Stelle des Gemeinderats. Die Ergebnisse der vorberatenden Ausschüsse müssen zur endgültigen Entscheidung in das Plenum. Die Ausschüsse sind verkleinerte Abbilder des Gemeinderats. In Ihnen muss sich das Stärkeverhältnis der Fraktionen im Gemeinderat widerspiegeln.