Wie regele ich mein digitales Erbe?
Wenn ein Mensch in Deutschland verstirbt, gibt es grundsätzlich zwei Varianten, wie der Nachlass geregelt ist: Durch die gesetzliche Erbfolge oder ein entsprechendes Testament, welches der Verstorbene zu Lebzeiten aufgesetzt hat. Zur Erbmasse gehören alle Besitztümer der Verstorbenen. Doch wie sieht es eigentlich mit Profilen und Konten im Internet aus? Geht ein solcher digitaler Nachlass auch auf die Erben über?
Diese Fragen erklärt Rainer Richard, Dipl.-Verwaltungswirt, in einem Vortrag, am Dienstag, 03. Juni 2025, 19.30 h, im kleinen Vortragssaal des Bürgerhauses.
